Grundsteinlegung und Fertigstellung des Rohbaus sind ebenso wie der Einzug ein Grund zu feiern. Wenn der Dachstuhl eines Hauses fertiggestellt worden ist, dann lädt der Bauherr die einzelnen Gewerke zum Feiern ein und zu diesem Anlass befestigt der Zimmermann einen Kranz auf dem First und spricht in der Anwesenheit aller einen passenden Richtspruch. Diese gute Tradition wird auch heute noch gepflegt und ein Bauherr, der auf das Richtfest verzichtet, gilt in aller Regel als Geizhals und macht sich bei den Handwerkern unbeliebt.
Meist ist es mehr als ein Spruch, den der Zimmerer aufsagt, schon eher ein kleines Gedicht.
Und natürlich sind die Richtsprüche ordentlich gereimt. Es sind alte Segenssprüche. Sie sollen dem Bauherrn und dem Haus Glück spenden und dafür sorgen, dass das Haus und seine Bewohner sich lange Zeit sicher und wohlfühlen. Früher wurden oft noch Glücksbringer angebracht, etwas Münzen oder Hufeisen. Die Tradition reicht weit in das Mittelalter zurück und beschwört das Schicksal Schaden vom Haus und seinen Bewohnern zu nehmen.
Früher glaubten die Menschen sogar, dass Richtfeste und Richtsprüche zwingend notwendig waren, um das Haus zu versichern. Es galt fast als frevelhaft, auf diese gute Sitte zu verzichten. Außerdem gehörte es zur guten Sitte, die Handwerker anschließend zu bewirten und ihnen so den Dank auszusprechen für die geleistete Arbeit. Bauherren, die beim Richtfest nicht anwesend waren oder zu geizig waren, um eine entsprechende Bewirtung zu finanzieren, machten sich unbeliebt.
Nicht selten wurden sie geschnitten oder verleumdet. Manchmal wurden auch Zeichen am Bau angebracht, die den Bauherren entsprechend beleumundeten.
Daher gab es kaum einen Bauherren, der auf ein Richtfest und den Segensspruch verzichtete. Denn wer als geizig, hartherzig oder unfreundlich galt, konnte im Schadensfall oder in der Not kaum mit der Hilfe der Dorfgemeinschaft rechnen und wurde in seiner Gemeinde schnell zum Außenseiter. Das freilich konnte sich früher niemand leisten.
Richtsprüche für das Richtfest finden Sie hier
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